Die Kündigung muss spätestens zum 30.11. eines Jahres bei der Geschäftsstelle vorliegen, damit diese zum 31.12. wirksam wird (Kündigungsfrist also 1 Monat).
KEINE Kündigung ist:
- Ein mündlicher Ausdruck zur Kündigung beim Trainer/Abteilungsleitung. - Abmeldung vom Spielbetrieb z.B. wegen Vereinswechsel, Spielerpass Spielbetrieb und Vereinsaustritt ist NICHT dasselbe!
Bitte verwenden Sie für Ihr Anliegen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse:
Um eine satzungsgemäße Kündigung durchzuführen, sollen die Trainer und Übungsleiter KEINE Kündigung annehmen. Die Kündigung bitte immer direkt an die Geschäftsstelle und durch das Mitglied selbst.
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