Zum Hauptinhalt springen

Vereinsaustritt / Kündigung

Laut unserer Satzung und Gebührenordnung hat ein Vereinsaustritt (Kündigung)

ausschließlich schriftlich bei der Geschäftsstelle

per E-Mail (gs@tsv-betzingen.de) oder Brief zu erfolgen.

Die Kündigung muss spätestens zum 30.11. eines Jahres bei der Geschäftsstelle vorliegen, damit diese zum 31.12. wirksam wird (Kündigungsfrist also 1 Monat).

KEINE Kündigung ist:

- Ein mündlicher Ausdruck zur Kündigung beim Trainer/Abteilungsleitung.
- Abmeldung vom Spielbetrieb z.B. wegen Vereinswechsel, Spielerpass
  Spielbetrieb und Vereinsaustritt ist NICHT dasselbe!

Geschäftsstelle TSV-Betzingen e.V.

Bitte verwenden Sie für Ihr Anliegen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse:

Um eine satzungsgemäße Kündigung durchzuführen, sollen die Trainer und Übungsleiter KEINE Kündigung annehmen.
Die Kündigung bitte immer direkt an die Geschäftsstelle und durch das Mitglied selbst.